Abmahnung erhalten?
Was tun, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?
Und da liegt sie im Briefkasten oder neben dem Faxgerät - die Abmahnung. Meist mit einer kurzen Reaktionsfrist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bestückt und zusammen mit der Kostennote eines Anwalts oder einer etwas günstigeren Pauschale eines Wettbewerbvereins. Was nun? Natürlich kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an, aber hier einige grundsätzliche Tipps:
Was wird moniert?
Die überwiegende Anzahl an Abmahnungen erfolgt inhaltlich zu Recht. Entweder hat man sich nicht ausreichend erkundigt, bevor man z.B. einen Internetshop aufgebaut hat oder die Rechtslage hat sich zwischenzeitlich geändert und man hat einfach vergessen, die Angebote entsprechend anzupassen.
In allen Fällen, in denen die monierten Punkte zutreffend erscheinen, sollte man schnellstmöglich die aufgeworfenen Fehler korrigieren. Das kann unter Umständen auch bedeuten, das man bereits laufende Auktionen vorzeitig beenden sollte.
Nur wenn die aufgezählten "Fehler" keine sind, braucht man natürlich die Angebote nicht zwingend überarbeiten. Aber lassen Sie sich dabei lieber rechtlich beraten - juristische Sachverhalte erscheinen dem Laien oft einfacher als sie wirklich sind.
Doch was nun mit der Abmahnung, der Unterlassungserklärung und der Reaktionsfrist?
Die Frist - der Juristen liebstes Spielzeug
Grundsatz: Die Frist immer beachten!
Auch wenn man z.B. keine Zeit hat, sollte man zumindest Kontakt aufnehmen - ab und zu lässt sich die Frist noch verlängern. Anders als in anderen Branchen ist jedoch ein überschreiten von Fristen bei Juristen einer der größten Fehler. Daher diese Termine immer ernst nehmen! Nur in ganz wenigen Ausnahmen kann eine Frist zu kurz sein. Aber es wurden in bestimmten Fällen von Gerichten sogar wenige Stunden als Reaktionszeit auf eine Abmahnung für angemessen erachtet.
Ignorieren - fast immer falsch
Einfach die Frist verstreichen zu lassen und wie ein Strauß den Kopf in den Sand stecken ist meist der falsche Weg. Damit gibt man dem Abmahnenden die einfache Chance, vor Gericht eine einstweilige Anordnung gegen sich zu kassieren. Diese ist dann meist noch teurer und die Gegenmaßnahmen sind noch schwieriger. Nur wenn man sich ganz sicher wähnt, sollte man die Abmahnung ignorieren. Aber wann ist man schon juristsich auf der 100%-ig richtigen Seite?
Alles akzeptieren, unterschreiben, zahlen?
Dieser Weg ist der bequemste und sicherste, um weitere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Aber er hat auch einige Nachteile: Oft sind vorformulierte Unterlassungserklärung zu pauschal formuliert, manchmal enthalten diese auch Fehler. Da man sich an diese Erklärung langfristig bindet, sollte man sich genau überlegen, was man unterschreibt.
Alternativen?
Diese sind vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Möglich wäre zum Beispiel die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Doch auch hier Vorsicht: Werden nicht alle (berechtigt) monierten Teile vollständig erfasst und setzt man z.B. die Vertragsstrafe herab, so kann in dieser Erklärung auch der Wille erkennbar sein, sich weiter wettbewerbswidrig zu verhalten. Wenn man z.B. die Vertragsstrafe auf 1,- EUR herabsetzen würde, dann würde der abmahnende Mitbewerber sich nicht ernstgenommen fühlen und nach wie vor ein Rechtsschutzbedürfnis haben. Die gerichtliche und so deutlich teurere Alternative wäre dann die sichere Folge. Möglich ist auch de Verhandlung mit dem Abmahnenden selber oder dessen Anwalt. Vielleicht läßt sich die Gegenseite überzeugen, die Kosten zu reduzieren. Wichtig ist hier eine solide fachgerechte Beratung – jeder der Wege hat Vor- und Nachteile, die stark vom Einzelfall abhängig sind.
Hinweis: Wenn man sich von einem Anwalt beraten lässt, fallen dafür jedoch erneut Gebühren an, da diese sich meist auf auch auf dem Streitwert beziehen, kann man so leicht doppelte Kosten verursachen.
Die Abmahnung – ein sinnvolles Instrument?
Abmahnung - eine sinnvolles Instrument
Meist wird von einer Abmahnung immer mit einem negativen Tonfall geredet. Man sollte jedoch beachten, dass sie auch ein sinnvolles und wirkungsvolles Instrument des Rechtssystems ist. Durch sie vermeidet man unnötige gerichtliche Auseinandersetzungen in klaren Situationen. Andernfalls würden deutlich mehr einstweilige Anordnungen beantragt werden. Insofern ein klares „ja“ für die Abmahnung.
Auch den Aufwand einer Abmahnung muss einer tragen – die Dienstleistung eines Anwalts ist immer mit Kosten verbunden. Und wenn die Abmahnung ordnungsgemäß erfolgt, hat der Abgemahnte diese in der Regel auch zu tragen - schließlich hat dieser einen wettbewerbs- oder markenrechtlichen Fehler gemacht.
unbekannte Wettbewerbsvereine
Fragwürdig ist die Abmahnung bei unbekannten Wettbewerbsvereinen - nur anerkannte Vereine dürfen für eine Abmahnung Gebühren in Rechnung stellen.
keine Kostenmaximierung!
Wenn eine Firma, die eine eigene Rechtsabteilung besitzt, oder ein Anwalt selber sich durch den Mitbewerber in seinen Rechten verletzt sieht und diesen dann durch einen beauftragten Anwalt abmahnt, ist der Ersatz der Kosten für diese externe Dienstleistung sehr umstritten. Denn auch ohne den externen Anwalt wäre meist genügend juristischer Sachverhalt vorhanden, die Abmahnung selber und so mit geringem finanziellem Aufwand vorzunehmen.
Manchmal ist der Vorwurf, an einem möglichst hohen Streitwert verdienen zu wollen, nicht so leicht von der Hand zu weisen. Aus meiner Erfahrung sind Streitwerte zwischen 5.000-7.500 EUR für ganz einfache Sachverhalte (fehlende Telefonnummer im Impressum oder dergleichen), 7.500-15.000 EUR für mittelmäßige und 15.000-30.000 EUR für gravierendere Verstöße angemessen. Die genauen Werte sind jeweils aber noch vom Umfang der eigenen Geschäftstätigkeit und der sonstigen Umstände abhängig. Einseitig den Streitwert zu reduzieren solte man aber auch hier wieder nur nach ausreichender Beratung machen.
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinn. Für Beratungen in Einzelfällen bitte mit mir Kontakt aufnehmen. Elemente dieses Artikels beinhalten auch die Widergabe einer persönlichen Meinung. Die Nennung von Marken erfolgt zur korrekten Beschreibung von Sachverhalten und ohne Beeinträchtigung der Rechte der Markeninhaber.