Abmahnung wegen Porno-download

Das Geschäft mit dem Schmuddelkram

Zunächst vorweg: Auch wenn hier im Titel "Schmuddelkram" steht, so bezieht sich das selbstverständlich nicht auf ide gesamte Branche. Viele Meisterwerke der Branche können sich problemlos mit Werken anderer Bereiche messen, hier dagegen sollen nicht die Inhalte sondern die Vorgehensweisen einiger Rechteinhaber als auch deren juristischen Vertreter beleuchtet werden.

Pronosaugen ist illegal?

Die schlechte Nachricht für alle, die den Weg in die Videothek sparen: Ja, auch Pornofilme dürfen nicht völlig frei im Internet heruntergeladen oder auf Tauschbörsen publiziert werden. Es ist zwar strittig, welches Qualitätslevel erreicht werden muss, um die nach dem UrhG notwendige "Schöpfungshöhe" zu erreichen, aber generell ist das Saugen solcher Dateien auch nicht legal.

Inzwischen wird jedoch für "normale Filmchen" ein Urheberrecht angenommen, welches auch regelmäßig Gegenstand von Abmahnungen ist. Dabei setzen immer mehr Rechteinhaber auf das Instrument der Abmahnung. Und eine solche sollte niemals leicht genommen oder gar ignoriert werden!

Abgemahnt?

Grundsätzlich gilt in diesem Fall zuerst: Kühlen Kopf bewahren!. Sie sollten zwar eine Abmahnung stets ernst nehmen, viele Bestandteile eines solchen Anschreiben sind aber einseitig und sollen Ihnen einfach nur Angst einjagen. Wenn von extrem hohen Streitwerten bzw. Gegenstandswerten die Rede ist oder ein Schadenersatz rechnerisch in die Tausende gehen soll, dann hat vieles davon seine Berechtigung - aber eben nicht alles.

Wichtig ist auch die in dem Schreiben angegebene Frist. Eine solche ist aus rechtlichen Gründen immer sehr kurz und kann nicht ohne Weiteres verlängert werden. Dennoch sollten Sie sich nicht unter Druck setzen und unüberlegt handeln. Nutzen Sie die Zeit, um sich eingehend von einem Fachmann beraten zu lassen. Und selbst ein Termin kurz vor Ablauf der Frist ist für den geübten Anwalt kein Problem.

Grundsätzlich sollten Sie auch nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben. Eine solche ist für 30 Jahre gültig und sollte daher inhaltlich auf Ihren Sachverhalt abgestimmt sein. Oft werden hohe Mindestvertragsstrafen oder bestimmte Haftungserweiterungen in eine solche Erklärung mit hinein gepackt. Gleichzeitig enthalten solche vorgefertigten Muster oft Bestandteile wie Schuldanerkenntnisse über Schadenersatz oder Anwaltskosten, die nichts in einer Unterlassungserklärung zu suchen haben.

Als Fazit kann man dann zusammenfassen:

Lassen Sie sich nicht vorschnell einschüchtern und ignorieren Sie nie eine Abmahnung. Lassen Sie sich so schnell wie möglich fachkundig beraten. Denn auch wenn eine solche Beratung Geld kostet, erfahrungsgemäß erspart man sich so weitaus teureren Ärger.


Sie können sich auch gern von uns beraten lassen. Schicken Sie uns die Abmahnung per Telefax (0231- 580 999 09) oder Email (peters[ät]bischoff-kollegen.de) so dass wir Ihnen ein Angebot für unsere Hilfe unterbreiten können. Durch das Zusenden der Abmahnung entstehen Ihnen noch keine Kosten. Erst wenn Sie ein konkretes Angebot zu einem konkret benannten Preis annehmen, werden die Kosten Ihnen in Rechnung gestellt. Sie gehen somit zunächst kein Risiko ein.



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