Urheberrecht: Höhe des Schadenersatzanspruchs für Fotografen (LG München 21 O 12175/04)
LG München, 17.05.2006, Aktenzeichen 21 O 12175/04
Zusammenfassung*
Werden Fotografien in einen Bildband verwendet, ohne dass eine vertragliche Einigung mit dem Fotografen über die Einräumung von Nutzungsrechten zu Stande gekommen ist, ensteht ein Schadenersatzanspruch zu Gunsten des Fotografen in Höhe des Wertes der Bildernutzung. Der Schaden ist im Wege der Lizenzanalogie gemäß Â§ 287 ZPO zu schätzen.