Urheberrecht: Höhe des Schadenersatzanspruchs für Fotografen (LG Berlin 16 S 5/02)
LG Berlin, 20.08.2002, Aktenzeichen 16 S 5/02
Zusammenfassung*
Für die Höhe des Schadenersatzanspruchs wegen unerlaubter Veröffentlichung von Bildern in einer Tageszeitung kann die Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) zu Grunde gelegt werden.
Auch wenn die Tageszeitung selber keine Honorare nach den Werten der MFM zahlen, so kann die Empfehlung der MFM dennoch für die Bereechnung von widerrechtlich verwendeten Bildern herangezogen werden.