Marken- und Kennzeichnungsrecht: Lila-Postkarte - Markeparodie kann legal sein (BGH I ZR 159/02)
BGH, 03.02.2005, Aktenzeichen I ZR 159/02
Zusammenfassung*
Verwndung von abgewandelten Zeichen und Marken sind an sich ohne Zustimmung des Inhabers nicht zulässig, jedoch ist eine witzige und humorvolle Aufmachung nicht zu beanstanden, wenn sie unter die grundrechtlich geschützte Kunstfreiheit fällt.
Leitsätze
- Im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG ist von einem Gebrauch einer Marke auszugehen, wenn identische oder ähnliche Zeichen einer geschützen bzw. bekannten Produktaufmachung verwendet werden und dadurch beim Zielpublikum aufgrund der Bekanntheit der Marke eine Verbindung zu dieser hergestellt werden soll.
- Ein unlauterer Gebrauch kann aber ausgeschlossen werden, wenn die Widergabe der Marke oder ähnlicher Zeichen auf parodierende Art (hier: witzig und humorvoll abgewandelte Wiedergabe als Postkarte) erfolgt und so unter den Schutz der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 GG fällt.