Marken- und Kennzeichnungsrecht: Düsseldorfer Stadtwappen - auch abgeänderte Form verletzt (BGH I ZR 235/99)
BGH, 28.03.2002, Aktenzeichen I ZR 235/99
Leitsätze
- Wird das Wappen einer Stadt im Zusammenhang mit einem Presseerzeugnis (hier Anzeigenblatt im Bereich der Großstadt Düsseldorf) verwendet, kann dies das Namendsrecht des Wappeninhabers (hier § 14 GO NRW i.V.m. § 12 BGB analog) verletzen.
- Nicht nur bei identischer Übernahme eines Wappen sondern auch bei Übernahme von wesentlichen Teilen des Wappen kann ein Gebrauch vorliegen, insbesondere wenn die übernommenen Teile geeignet sind, auf den Berechtigten hinzuweisen.
Büro Hamburg
Im Alten Dorfe 37
22359 Hamburg
Telefon 040 60 849 849
Telefax 040 60 849 848
Hamburg@Bischoff-...
Büro Dortmund
Kirchplatz 8
44369 Dortmund
Telefon 0231 58099900
Telefax 0231 58099909
Dortmund@Bischoff-...
Gerichtliche News
Alle Entscheidungen...
RA_Peters@twitter.com
Links
Besuchen Sie auch unsere anderen Webseiten: