Marken- und Kennzeichnungsrecht: Düsseldorfer Stadtwappen - auch abgeänderte Form verletzt (BGH I ZR 235/99)

BGH, 28.03.2002, Aktenzeichen I ZR 235/99

Leitsätze
  1. Wird das Wappen einer Stadt im Zusammenhang mit einem Presseerzeugnis (hier Anzeigenblatt im Bereich der Großstadt Düsseldorf) verwendet, kann dies das Namendsrecht des Wappeninhabers (hier § 14 GO NRW i.V.m. § 12 BGB analog) verletzen.
  2. Nicht nur bei identischer Übernahme eines Wappen sondern auch bei Übernahme von wesentlichen Teilen des Wappen kann ein Gebrauch vorliegen, insbesondere wenn die übernommenen Teile geeignet sind, auf den Berechtigten hinzuweisen.