Mietrecht: Tierhaltung in Mietwohnungen (BGH VIII ZR 340/06)

BGH, 14.11.2007, Aktenzeichen VIII ZR 340/06

Zusammenfassung*

Die Klausel in Mietverträgen, die eine Genehmigung der Teirhaltung in Mietwohnungen vorsieht, ist unwirksam. Kleintiere, deren Haltung unproblematisch ist, können auch ohne Zustimmung des Vermeiters in der Mietwohnung gehalten werden. Das sind insbesondere Tiere, die in Aquarien, Käfigen oder Terrarien gehalten werden (z.B. Zierfische, Ziervögel, Kleinnager)

Anmerkung: Auch wenn die oft verwendete Klausel für die Genehmigung der Tierhaltung nun unwirksam ist, sollte das nicht als genereller Freibrief für den Mieter aufgefasst werden. Die Haltung von Tieren, die über die Kleintierhaltung hinaus gehen, kann immer noch der Zustimmung durch den Vermieter bedürfen.

*Diese Zusammenfassung enthält Wertungen durch den Verfasser, RA Peters.

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtspr...