Urheberrecht: PREMIERE stoppt Reciever-Importeur (LG Hamburg 308 O 108/08)
LG Hamburg, 05.05.2008, Aktenzeichen 308 O 108/08
Zusammenfassung*
Das LG Hamburg hat auf Antrag des Bezahlfernsehsenders PREMIERE gegen einen Importeur von Recievern eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach der Importeur diese Geräte nicht mehr in den Markt bringen darf. Durch diese Geräte wäre die zielgerichtete Nutzung der Dienste von PREMIERE ohne die dafür notwendige und kostenpflichtige SmartCard ermöglicht worden. Diese patchbaren Geräte seien also geeignet, die Schutzmechnanismen von PREMIERE zu umgehen und Zugang zu den Programmen des Unternehmens ohne ein entsprechendes Abo zu ermöglichen.
Quelle: http://info.premiere.de/inhalt/de/medienzentrum_ne...