Presserecht: Makatsch geht leer aus (LG München 9 O 22942/07, 9 O 23075/07)

LG München, 07.05.2008, Aktenzeichen 9 O 22942/07, 9 O 23075/07

Zusammenfassung*

Das Landgericht München hatte zu entscheiden, ob die Klägerin selbst oder für ihr Kind Schadenersatz wegen der Veröffentlichung von Paparazzi-Fotos in einer Zeitschrift des Heinrich Bauer Verlages beanspruchen kann. Die Bilder zeigen die Klägerin und ihr damals nur mehrere Wochen altes Kind unter anderem beim Spaziergang durch Berlin.

Grundlage der Entscheidung war die Bewertung der Bilder. Wenn diese als eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung einzustufen gewesen wären, würde ein Schadenersatzanspruch bestehen. Die Bilder hier sind jedoch keine, die in die Intimsphäre der Klägerin tief eingreifen. Es wird weder der geschütze Bereich von Wohnung und Garten, noch wird eine bestimmte Intime Situation - wie z.B. ein Sonnenbad im Urlaub - wiedergegeben. daher ist die Verletzung des Persönlichkeitsrechtes abzulehnen. Würde eine andere Einschätzung getroffen, so bestünde zudem die Gefahr, dass nur noch mit Zustimmung des aufgenommenen Prominenten eine Fotoveröffentlichung möglich wäre und so die Freiheit der Presse sehr stark eingeschränkt werden würde.

*Diese Zusammenfassung enthält Wertungen durch den Verfasser, RA Peters.

Quelle: http://info.premiere.de/inhalt/de/medienzentrum_ne...