Marken- und Kennzeichnungsrecht: Deutsche Post verliert Markenrechtsstreit 'Die Neue Post' (BGH I ZR 169/05)

BGH, 05.06.2008, Aktenzeichen I ZR 169/05

Zusammenfassung*

Die Deutsche Post AG ging gegen eine Mitbewerberin vor, die unter der Bezeichnung "Die Neue Post" firmierte und diese Begriffe auch in Form von Domainnamen nutze. Das LG Magdeburg und das OLG Naumburg hatten die Verbotsanträge der Deutschen Post AG erlassen bzw. bestätigt.

Der Bundesgerichtshof hob jedoch die Entscheidungen der Vorinstanzen auf. Nach Öffnung des Marktes für Postdinstleistungen sei es im Interesse der Mitbewerber, die beschreibenden Begriffe des Tätigkeitsbereiches zu nutzen. Daher kann nach § 23 Nr. 2 MarkenG die Nutzung nicht untersagen, wenn diese nicht gegen die guten Sitten verstößt. Hier wird weder die Farbe "gelb" noch das Posthorn verwendet, demnach ist allein die Nutzung des Begriffes "POST" kein Verstoß gegen die guten Sitten.

Da der BGH über den § 23 Nr. 2 MarkenG entscheiden konnte, war ein Abwarten der Entscheidung im ebenfalls anhägigen Löschungsverfahren der Marke "POST" nicht notwendig.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 5. Juni 2008 - I ZR 169/05 - Die Neue Post
OLG Naumburg, Urteil vom 19. August 2005 - 10 U 9/05 (GRUR-RR 2006/256)
LG Magdeburg, Urteil vom 20. Januar 2005 - 7 O 2369/04 (GRUR-RR 2005/158)

Parallelverfahren zu BGH I ZR 108/05

*Diese Zusammenfassung enthält Wertungen durch den Verfasser, RA Peters.

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtspr...