Mietrecht: Farbwahlklausel bei Endrenovierung unwirksam (BGH VIII ZR 224/07)

BGH, 18.06.2008, Aktenzeichen VIII ZR 224/07

Zusammenfassung*

Wenn in einem Mietvertrag die Klausel enthalten ist, die in unbestimmter Weise die Farbe für die Renovierung der Wohnung vorschreibt, so ist diese unwirksam. Der Mieter muss klare Vorgaben haben um nicht sich zuerst eine Renovierung durchzuführen und dann auf Veranlassung des Vermieters wegen der Fehlinterpretation einer solchen Klausel noch einmal finanziellen und zeitlichen Aufwand zu bekommen.

Konkret wurde die Klausel "Die Schönheitsreparaturen sind in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten auszuführen." für nichtig erklärt.

*Diese Zusammenfassung enthält Wertungen durch den Verfasser, RA Peters.

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtspr...