Sozialrecht: DSDS-Jury keine "Experten" - Abgabenpflicht für KSK (LSG NRW L 16 KR 5/08)

LSG NRW, 05.09.2008, Aktenzeichen L 16 KR 5/08

Zusammenfassung*

Die Künstlersozialkasse (KSK) erhob vom Fernsehsender RTL für die Honorare der Jurymitglieder der Staffeln 2002 und 2003 der Show "Deutschland sucht den Superstar" (DSDS) die Künstlersozialabgabe. Dagegen wendete sich der Sender. Nach seiner Meinung wären die Jurymitglieder als "Experten" und nicht als "Künstler" tätig geworden.

Durch das abweisende Urteil bestätigte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) die Auffassung des SG Köln, welches bereits am 12.11.2007 die Klage des Fernsehsenders abgewiesen hatte (SG Köln S 23 RK 3/07)

Das Gericht unterstricht, dass es für die Verpflichtung zur Künstlerabgabe auf den unterhaltenden Charakter des Programms ankäme, wobei das Künstersozialversicherungsgesetz (KSVG) keinen besonderen Qualitätsrahmen vorgebe, an der die konkreten Tätigkeit zu bemessen wäre. Wenn die Jury wie hier eine eigenschöpferische Leistung zur Unterhaltung des Publikums beiträgt, besteht auch die Versicherungspflicht für die Mitglieder dieser Jury.

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrages war die Entscheidung noch nicht rechtskräftig!

*Diese Zusammenfassung enthält Wertungen durch den Verfasser, RA Peters.