Verkehrsrecht: Falschparker: Abschleppenkosten ohne Inkasso (BGH V ZR 144/08)

BGH, 05.06.2009, Aktenzeichen V ZR 144/08

Zusammenfassung*

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Kosten für das Abschleppen von Fahrzeugen, die unberechtigt auf privaten Grunstücken abgestellt werden, vom Fahrzeughalter zu zahlen sind. Die Herausgabe des Fahrzeuges bei dem Abschleppunternehmen kann bis zur Zahlung dieser Kosten verweigert werden. Auch sei prinzipiell die Beauftragung von Dritten (Abschleppunternehmen) nicht zu beanstanden. Zudem weise in dem zu entscheidenden Fall eine deutliche Beschilderung auf das kostenpflichtige Entfernen vo unberechtigt abgestellten Fahrzeugen hin.

Lediglich die vom Abschleppunternehmer erhobenen Inkassokosten konnte das Gericht nicht nachvollziehen. Für die Forderung dieser Kosten zusammen mit den Abschleppkosten vor Herausgabe des Fahrzeuges sei keine Rechtsgrundlage erkennbar.

Hinweis: Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Zusammenfassung lag die Entscheidung nur als zusammengefasste Pressemitteilung vor!

*Diese Zusammenfassung enthält Wertungen durch den Verfasser, RA Peters.

Quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtspr...