Marken- und Kennzeichnungsrecht: Bounty keine Gemeinschaftsmarke - fehlende Unterscheidungskraft (EuG T-28/08)

EuG, 08.07.2009, Aktenzeichen T-28/08

Zusammenfassung*

Das Gericht erster Instanz (EuG) hat die Ansicht des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) unterstützt, indem es den Antrag auf Eintragung der Gemeinschaftmarke "Bounty", einer dreidimensionalen Wiedergabe eines Schokoladenriegels, zurück wies. Nach Ansicht des Gerichtes sei der Riegel nicht so geformt, so dass er eine besondere Unterscheidungskraft besitzt. Die Form entspricht den üblichen Formen von ähnlichen Produkten. Auch konnte die Anmelderin, die Mars Inc., nicht nachweisen, dass zwischezeitlich der Riegel die Unterscheidungskraft durch Benutzung der Marke entstanden wäre. Die vorgelegten Umfragen wurden nur in sechs der damals 15 Mitgliedsstaaten durchgeführt. Weil die Märkte jedoch sehr unterschiedlich sind, hätte eine Umfrage zum Erwerb der Unterscheidungskraft durch maßgebliche Benutzung innerhalb der angesprochenen Marktkreise in allen 15 Staaten durchgeführt werden müssen.

*Diese Zusammenfassung enthält Wertungen durch den Verfasser, RA Peters.