Kaufrecht: eBay: Kein Porsche für 5,50 EUR, vorzeitiger Abbruch der Auktion (OLG Koblenz 5 U 429/09)

OLG Koblenz, 03.06.2009, Aktenzeichen 5 U 429/09

Zusammenfassung*

Der Beklagte stellte bei eBay einen Porsche mit einem Neuwert von über 105.000 EUR zum Startpreis von 1 EUR ein. Nach wenigen Minuten löschte der Beklagte die Auktion unter Streichung aller bis dahin abgegebenen Gebote wegen eines Fehlers bei der Erstellung des Angebotes. Der Kläger hatte zu diesem Zeitpunkt bereits 5,50 EUR geboten. In einer späteren Auktion wurde das Fahrzeug für 73.450 EUR verkauft. Der Kläger machte Schadenersatz in Höhe von 75.000 EUR geltend, da der Beklagte den nach Ansicht des Klägers für 5,50 EUR geschlossenen Kaufvertrag nicht erfüllen konnte. Das LG hatte hier zwar eine grundsätzliche Schadenersatzpflicht gesehen, da die Erfüllung des Kaufvertrages verweigert wurde, der Ausübung des Rechtes auf Schadenersatz stehe aber der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung nach § 242 BGB entgegen.

Das OLG bestätigte die Auffassung des LG. In diesem konkreten Einzelfall sei aus Gründen der Rechtssicherheit eine Ausnahme von der grundsätzlichen Verpflichtung des Verkäufers anzunehmen. Dieser hatte die Auktion schon nach einem sehr kurzen Zeitraum beendet. Ein besonderes Schutzbedürfnis des Klägers sei nicht zu erkennen und in diesem Einzelfall sei das Missverhältnis zwischen Wert in Höhe von 75.000 EUR und dem Gebot von 5,50 EUR auch nicht als Schnäppchen zu werten. Dies bestätige auch der spätere Verlaufspreis von 73.450 EUR. Die Auktion sollte über die gesamte Bietzeit laufen und dabei wäe auch bei einem Startgebot von 1 EUR sicher ein wesentlich höherer Preis zu erzielen gewesen als der vom Kläger gebotene.

Aufgrund des Hinweises des OLG Koblenz hat der Kläger die Berufung zurück genommen. Das Urteil des LG Koblenz 10 O 250/08 vom 18.03.2009 ist somit rechtskräftig.


Die Auffassung des OLG Koblenz ist ebenso wie das Urteil des OLG Hamm 2 U 50/09 vom 20.07.2009 als Korrektur der vom OLG Oldenburg und KG Berlin geprägten grundsätzlichen Rechtssprechung über die Wirksamkeit von Verträgen, die durch vorzeitige Auktionsabbrüche entstehen (OLG Oldenburg 8 U 93/05 vom 28.07.2005; KG Berlin 17 U 24/04 vom 25.01.2005), zu werten. Zwar entstehen auch bei vorzeitigen Beendigungen von Auktionen regelmäßig Verträge mit den aktuellen Höchstbietern. In Bestimmten Einzelfällen ist jedoch eine Schadenersatzforderung des Käufers nicht möglich.

*Diese Zusammenfassung enthält Wertungen durch den Verfasser, RA Peters.