Marken- und Kennzeichnungsrecht: Löschung: Legostein keine 3D-Marke (BGH I ZB 53/07, I ZB 55/07)
BGH, 16.07.2009, Aktenzeichen I ZB 53/07, I ZB 55/07
Zusammenfassung*
Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidungen der Löschungsabteilung des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) und des Bundespatentgerichtes (Beschlüsse jeweils vom 02.05.2007: BPatG 26 W (pat) 80/05; BPatG 26 W (pat) 82/05) bestätigt. Die dreidimensionale Marke für die Ware "Spielbausteine", welche die Oberfläche eines Legosteins in seiner Quaderform und den Klemmnoppen auf der Oberseite darstellt, hätte nicht eingetragen werden dürfen und musste so auf Antrag gelöscht werden.
Die Quaderform entspricht der typischen Form der Spielbausteine, die Noppen dienen auch nicht der Unterscheidung zu anderen Produkten dieser Warengruppe. Diese erfüllten lediglich technsiche Aspekte, so dass die Steine aufgrund der Noppen und der Struktur der Unterseite aufeinander halten. Im Sinne eines Wettbewerbes sei jedoch die Eintragung lediglich teschnischer Merkmale als Marke unzulässig.