Wettbewerbsrecht: Garantieangaben bei Angeboten auf eBay (OLG Hamburg 3 U 23/09)

OLG Hamburg, 26.11.2009, Aktenzeichen 3 U 23/09

Zusammenfassung*

Die Anforderungen, welche § 477 Abs. 1 BGB an eine Garantiererklärung gestellt werden, ist eine Marktverhaltensreglung, welche im Interesse der Verbraucher auch durch Mitbewerber moniert werden kann.

Wird -wie hier auf der Auktionsplattform eBay- eine unselbständige Garantie Bestandteil eines Angebotes, so muss der Inhalt und Umfang der Garantiererklärung den Anforderungen des § 477 BGB genügen.

*Diese Zusammenfassung enthält Wertungen durch den Verfasser, RA Peters.