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Abmahnung

Die Abmahnung ist ein außergerichtliches Schreiben, bei dem der Empfänger auf einen Rechtsverstoß aufmerksam gemacht wird. Der Empfänger wird weiterhin aufgefordert, diesen Verstoß abzustellen. Um sicher zu gehen, dass er dies auch in der Zukunft unterlassen wird (Widerholungsgefahr), ist die Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verbunden.
Wer nicht auf eine Abmahnung reagiert, riskiert die Zustellung einer einstweiligen Verfügung, die ohne weitere Vorwarnung von einem Gericht erlassen werden kann.
Da die Abmahnung der außergerichtliche und so kostengünstigere Weg im Vergleich zu einer einstweiligen Verfügung ist, wird davon ausgegangen, dass - so schmerzhaft es für den Empfänger sein mag - dieser Weg in dessen Interesse ist. Und so muss er bei einer berechtigten Abmahnung die Kosten für diese tragen.
Siehe auch: Einstweilige Verfügung, Arbeitsrechtliche Abmahnung



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