Wörterbuch
EDV-Recht
Sammelbegriff für rechtliche Probleme rund um die EDV. In Abgrenzung zum Internetrecht werden hier rechtliche Aspekte von Hard- und Software unabhängig von deren Internetbezug gesehen. Beispielsweise ist die Prüfung von Softwarelizenzverträgen hier anzusiedeln.
Siehe auch: Internetrecht
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