Wörterbuch
Anhörung
Im Verwaltungsrecht wird dem Betroffenen soweit möglich das Recht zur Anhörung gegeben, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Einerseits kann so eine negative Entscheidung im Vorfeld verhidnert werden. Man muss aber auch keine Angaben machen, so z.B. auf dem Anhörungsbogen der Ordnungsämter, die einem mit dem neuesten Bild eines Geschwindigkeitsverstoßes zugeschickt werden. Was im Einzelfall sinnvoll ist und was nicht weiss wie immer nur Ihr Anwalt - oder kann es zumindest erahnen.
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