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Einstweilige Verfügung

Wenn es schnell gehen soll, so kann der Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt werden. Dadurch wird die Möglichkeit gegeben, schnell zu einer Lösung zu kommen. Diese ist aber nur vorläufig. Die Verfügung kann durch einen REchtsmittel (Widerspruch bei Beschluss, Berufung bei Urteil) direkt angegriffen werden oder auch im Rahmen des späteren Hauptsacheverfahren für unwirksam erklärt werden.
Da die Prüfung nur "summarisch" erfolgt, muss der Antragsteller ausführlich darlegen, warum er sich im Recht fühlt und warum diese Angelegenheit so dringend ist. Diese beiden Punkte sind auch der Hauptansatzpunkt für die Abwehr der einstweiligen Verfügung. Dies kann im Vorfeld durch eine Schutzschrift oder nach Erlass durch das richtige Rechtsmittel geschehen.
Siehe auch: Abmahnung, Beschluss, Urteil, Abschlusserklärung, Abschlussschreiben



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