Wörterbuch
- A
- Abmahnung
Die Abmahnung ist ein auÃergerichtliches Schreiben, bei dem der Empfänger auf einen Rechtsverstoà aufmerksam gemacht wird. Der Empfänger wird weiterhin aufgefordert, diesen Verstoà abzustellen. Um sicher zu gehen, dass er dies auch in der Zukunft unterlassen wird (Widerholungsgefahr), ist die Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verbunden.
Wer nicht auf eine Abmahnung reagiert, riskiert die Zustellung einer einstweiligen Verfügung, die ohne weitere Vorwarnung von einem Gericht erlassen werden kann.
Da die Abmahnung der auÃergerichtliche und so kostengünstigere Weg im Vergleich zu einer einstweiligen Verfügung ist, wird davon ausgegangen, dass - so schmerzhaft es für den Empfänger sein mag - dieser Weg in dessen Interesse ist. Und so muss er bei einer berechtigten Abmahnung die Kosten für diese tragen.
Siehe auch: Einstweilige Verfügung, Arbeitsrechtliche Abmahnung - Abschlusserklärung
Durch eine Abschlusserklärung erkennt der Erklärende an, dass er die in der gegen ihn erlassenen einstweiligen Verfügung geregelten Sachverhalte anerkennt. Er verzichtet zwar so auf sein Recht, den Sachverhalt in einer Hauptverhandlung noch einmal genau zu überprüfen, vermeidet aber gerade bei eindeutigen Verstößen die weiteren hohen Kosten für die Hauptverhandlung.
Die Aufforderung zur Abgabe einer Abschlusserklärung ist das Abschlussschreiben.
Siehe auch: Abschlussschreiben, Einstweilige Verfügung - Abschlussschreiben
Nach Erlass einer einstweiligen Verfügung wird dem Empfänger die Möglichkeit gegeben, diese als endgültig anzuerkennen. Wenn er dies tut, so verzichtet er auf die Durchführung einer Verhandlung zur Hauptsache. Die Aufforderung zur Abgabe dieser Abschlusserklärung ist das Abschlussschreiben. Sieht der Gegner seinen Fehler immer noch nicht ein, so kann nach verstreichen der im Abschlussschreiben gesetzten Frist die Klage in der Hauptsache erhoben werden. Diese entscheidet dann endgültig über den gerügten RechtsverstoÃ.
Ãâhnlich einer Abmahnung wird durch dieses Schreiben dem Gegener die Möglichkeit gegeben, ein kostenintensives Hauptsacheverfahren zu vermeiden. Daher hat er die Kosten für dieses Schreiben zu tragen, da das Abschlussschreiben in seinem (mutmaÃlichen) Interesse war.
Siehe auch: Abschlusserklärung, Einstweilige Verfügung - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die AGB (oder auch "Kleingedrucktes" genannt) sind eine Zusammenstellung von Bedingungen, die für viele Verträge gelten sollen. Damit spart man das ständige Aushandeln und wiederholen identischer Vertragsbestandteile. Dazu gehören nicht nur die irgendwo im Verkaufsraum an der Wand hängenden Bedingungen, sondern auch schon die "festen" Bestandteile von vorformulierten Verträgen. Legt Ihnen jemand einen Vertrag vor, wo nur noch einige wenige Daten eingetragen werden müssen (Formularvertrag), dann sind die Bereiche, die da schon fest eingedruckt stehen, auch AGB.
Wenn jemand AGB verwendet, dann muss er den Vorteil der Bequemlichkeit sich auch anrechnen lassen. Sind einige Bestandtteile davon rechtlich fraglich, so werden diese in der Regel negativ für den ausgelegt, der diese AGB verwendet. Es gelten bestimmte PrüfungsmaÃstäbe für die Wirksamkeit. Das bleibt aber einer individuellen überprüfung überlassen - am besten durch Ihren Anwalt und bevor sich ein Gericht damit beschäftigen muss.
Siehe auch: Kleingedrucktes, Unterlassungsklagengesetz (UKlG) - Amtsgericht (AG)
Das Amtsgericht ist das unterste Gericht in der zivil- und strafrechtlichen Gerichststruktur. Hier darf man auch ohne Anwalt auftreten - wenngleich ich als Rechtsanwalt das nicht uneingeschränkt empfehlen kann.
Siehe auch: Landgericht (LG), Oberlandesgericht (OLG)
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